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Ausländische Pension mit Arbeitnehmerbeiträgen
Strittig zwischen der Abgabenbehörde und einer Pensionistin war der Umfang der Besteuerung einer ausländischen Pension. Das BFG (20. 6. 2024, RV/6100003/2024) hatte zu klären, wie bei gemischten Beitragsleistungen vorzugehen ist.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Eine in Österreich ansässige Pensionistin erklärte in ihrer Arbeitnehmerveranlagung 2021 ua im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, nämlich aus einer deutschen Betriebspension und einer italienischen staatlichen Pension. Die Abgabenbehörde hob, nach erklärungsgemäßer Veranlagung, den Einkommensteuerbescheid 2021 auf und berücksichtigte höhere ausländische Einkünfte. Begründet wurde dies damit, dass der neue höhere Betrag aufgrund eines automatischen Informationsaustauschs (aus Italien) zur Besteuerung zu berücksichtigen ist.
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