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Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer kann entlassen werden, wenn er „zu der mit ihm vereinbarten Arbeit unfähig befunden wird“. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine solche Unfähigkeit zur Erbringung der vereinbarten Arbeit bei einem Arbeitnehmer, der für seine Tätigkeit eine bestimmte Berechtigung braucht, auch dann eintreten kann, wenn er diese Berechtigung verliert ( 9 ObA 61/24x).
Sachverhalt
Der beklagte Arbeitgeber konnte den Kläger aufgrund einer negativen behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung iSd § 134a Abs 1 Luftfahrtgesetz (LFG) für unbestimmte Zeit nicht mehr wie vereinbart beschäftigen. Nach dieser Bestimmung darf der Flughafenausweis für Personen, denen der Zivilflugplatzhalter unbegleiteten Zugang zu den Sicherheitsbereichen des Flughafens gewähren möchte, nur jenen Personen ausgestellt werden, die sich einer Zuverlässigkeitsüberprüf...