Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Weitergeltung einer Konkurrenzklausel nach Wiedereinstellung
Die Wiedereinstellungszusage eröffnet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, zu den bisherigen Bedingungen wieder für den Arbeitgeber zu arbeiten. Tritt der Arbeitnehmer aufgrund der Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers die Arbeit wieder an, ist er an alle Vereinbarungen des ursprünglichen Arbeitsvertrags gebunden. Dies gilt auch für eine Konkurrenzklausel samt Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Fall des Verstoßes ().
Das Arbeitsverhältnis mit dem beklagten Arbeitnehmer war am einvernehmlich aufgelöst worden. Aufgrund einer bei der einvernehmlichen Auflösung vom Arbeitgeber erklärten Wiedereinstellungszusage begann das Arbeitsverhältnis am erneut. Am wurde das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des beklagten Arbeitnehmers endgültig einvernehmlich beendet. Der ...