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Weiterbildungsgeld bei Online-Veranstaltungen
Das Weiterbildungsgeld erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Das Bestehen der Voraussetzungen für die Leistung bereitet aber insbesondere bei der Absolvierung von Online-Maßnahmen häufig Probleme. Die dafür derzeit maßgebliche Verwaltungspraxis des AMS wird daher (unter Einbeziehung der Handlungsanleitungen des BMAW) kurz dargestellt.
Beteiligte Parteien
Obwohl der Absolvent einer Bildungsmaßnahme diejenige Person ist, die Weiterbildungsgeld beantragt bzw (nach erfolgter Antragstellung) bezieht, benötigt er für die Antragstellung einen Maßnahmenträger (Anbieter der Bildungsmaßnahme). Zwischen dem (das Weiterbildungsgeld auszahlenden) AMS und dem Maßnahmenträger besteht dagegen keine direkte Rechtsbeziehung. Somit sind (abgesehen vom karenzierenden Arbeitgeber) im Ergebnis insgesamt drei Parteien involviert.
Da bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung...