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ÖBA 2, Februar 2025, Seite 97

Die Haftung faktischer GmbH-Geschäftsführer

Lukas Lobnik

Der faktische Geschäftsführer ist gesetzlich zwar nicht geregelt, in der Literatur und Rechtsprechung jedoch durchwegs anerkannt. Insbesondere im insolvenzrechtlichen Kontext stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Im vorliegenden Beitrag werden die Grundlagen einer derartigen Haftung aus zivil-, gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Sicht untersucht.

https://doi.org/10.47782/oeba202502009701

Although the shadow director is not regulated by law, it is recognized throughout literature and case law. Particularly in the context of insolvency law, the question often arises as to whether and to what extent a shadow director of a limited liability company can be held liable for his actions. This article examines the fundamentals of such liability from a civil, corporate, and insolvency law perspective.

Die Haftung faktischer GmbH-Geschäftsführer

Stichwörter: Haftung, Schadenersatz, faktischer Geschäftsführer, Innenhaftung, Außenhaftung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Insolvenzverschleppung, Corporate Governance.

JEL-Classification: K 10, K 20, K 35.

1. Einleitung

Im Allgemeinen versteht man u...

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