TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 2, Februar 2025, Seite 95

Funktionen des ESAP (Art. 7 Abs. 1 ESAP-Verordnung)

  • Klassifizierung der Informationsarten

    -

    Um die Terminologie an die L1-Anforderungen anzupassen, wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

    -

    Darüber hinaus wurden bestimmte Arten von Informationen (nämlich die verschiedenen Bestandteile der Jahres- und Halbjahresberichte) entfernt, um den Emittenten keinen unnötigen Aufwand zu verursachen.

  • Kategorien für die Größe der Unternehmen

    -

    Bestimmte Änderungen wurden vorgenommen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass nicht alle Unternehmen im Geltungsbereich von ESAP verpflichtet sind, eine Kategorie nach Größe auf der Grundlage der Omnibus-Richtlinie bzw. Omnibusverordnung zu melden. Es wird erwogen, diese Schwellenwerte in Zukunft bei Bedarf aus inflationären oder anderen relevanten Gründen anzupassen.

  • Charakterisierung von Industriesektoren zur Klassifizierung der Informationen und zur Ermöglichung einer einfachen Informationssuche

    -

    Aufnahme von ESG-Ratinganbietern in Liste der Kategorien

    -

    Die Verwendung von NACE Rev. 2.1 wurde adaptiert, da die Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 die vorherige Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 geändert hat, mit der NACE Rev. 2 eingeführt wurde.

Daten werden geladen...