Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufgaben der Sammelstellen (Art. 5 Abs. 1 ESAP-Verordnung)
Automatisierte Validierungen der übermittelten Informationen
-Das Verbot, zusätzliche Metadaten einzuschließen, wurde aus den vorgeschlagenen Validierungen entfernt.
-Darüber hinaus wird der Wortlaut von Art. 1 Abs. 4 vereinfacht und verweist nun auf Art. 32 der eIDAS-Verordnung (zu Validierungen), anstatt die im Rahmen der eIDAS-Verordnung vorgesehenen Validierungen aufzulisten.
-S. 95Nach Prüfung der eingegangenen Rückmeldungen ist der Gemeinsame Ausschuss der ESAs der Ansicht, dass die Ablehnungsrückmeldungen standardisiert werden sollten. Zudem schlägt er ein stufenweises Vorgehen vor, um den Sammelstellen und Unternehmen keine zu große Belastung aufzuerlegen, die im Vergleich zu den durch die Standardisierung erzielten Vorteilen unverhältnismäßig wäre.
Die zu verwendenden offenen Standardlizenzen
-Die offene Standardlizenz wird für jene Art von Informationen vorgesehen, die durch geistige Eigentumsrechte (IPs) abgedeckt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die kommerzielle Nutzung dieser Art von Informationen eingeschränkt und die geistigen Eigentumsrechte der Unternehmen geachtet werden, wie von der Mehrheit der Ratingagenturen selbst in Reaktion auf diese Konsultation gefordert.
Me...