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ÖBA 2, Februar 2025, Seite 94

Finaler Report zum zentralen europäischen Zugangsportal (ESAP) veröffentlicht

Eine der bedeutendsten Maßnahmen des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion ist die Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (European Single Access Point, ESAP). Durch die Einrichtung eines ESAP soll den Anlegern ein freier, zentraler und digitaler Zugang zu finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen von europäischen Unternehmen (einschließlich kleiner Unternehmen) und Anlageprodukten verschafft werden.

Die ESMA wurde mit der Verordnung (EU) 2023/2859 (ESAP-Verordnung) beauftragt, bis zum einen ESAP einzurichten und zu betreiben.

Die ESAs haben dazu am ihren Abschlussbericht zum Entwurf zweier technischer Durchführungsstandards (ITS) zum ESAP veröffentlicht, der - mandatiert von Art. 5 und Art. 7 der ESAP-Verordnung - die Funktionen des ESAP sowie die Aufgaben der Sammelstellen enthält.

Im Vergleich zur Entwurfsversion vom wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

Rubrik betreut von: Dominik Damm
MMag. Dominik Damm ist Partner bei Deloitte und Experte für Bankenaufsichtsrecht; e-mail: ddamm@deloitte.at.
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