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ÖBA 2, Februar 2025, Seite 93

FATF-Prüfungsanpassungsgesetz veröffentlicht und vom Nationalrat beschlossen

Die Financial Action Task Force (FATF) hat im Rahmen ihrer Länderprüfung Österreichs 2016 einige Defizite aufgezeigt, die es nun in Hinblick auf die bevorstehende Länderprüfung ab Herbst 2024 zu beseitigen gilt.

Der vorliegende Gesetzesentwurf verfolgt im Wesentlichen die folgenden drei Ziele: Vollständige Umsetzung der FATF-Empfehlungen aus der Länderprüfung 2016, Sicherstellung der Effektivität und Effizienz der Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung von Sanktionsmaßnahmen und gesetzlicheS. 94 Anpassungen und Klarstellungen, die sich aus der Anwendungspraxis ergeben haben.

Zur Erreichung dieser Ziele werden im vorliegenden Gesetzesentwurf die folgenden drei Maßnahmen umgesetzt:

  • Beschleunigung der Umsetzung von Sanktionen der Vereinten Nationen (VN), Möglichkeit eigener Listungsvorschläge und nationaler Überbrückungsmaßnahmen

    Falls die Erfüllung von völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen die unverzügliche Anordnung von Maßnahmen erfordert, kann eine Verordnung im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen kundgemacht werden. Dadurch soll die Umsetzung von VN-Listungen, wie von der FATF erfordert, innerhalb von 24 Stunden ermöglicht werden.

    Es wird weiters ...

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