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FM-GwG-Anpassungsgesetz final veröffentlicht
Die Änderungen der Verordnung (EU) 2015/847 (Geldtransfer-Verordnung) durch die Verordnung (EU) 2023/1113 sowie die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- sowie Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) machen eine Anpassung des FM-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) erforderlich.
Das vorliegende Anpassungsgesetz, das am im Amtsblatt veröffentlicht wurde, verfolgt im Wesentlichen die folgenden drei Ziele: Sicherstellung der unionseinheitlichen Anwendung von Vorgaben der FATF, Umsetzung von einschlägigen Vorgaben der FATF in Zusammenhang mit der Verhinderung von Proliferationsfinanzierung sowie die Umsetzung des Transparenzgebots für Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften).
Zur Erreichung dieser Ziele werden mit dem vorliegenden Gesetz die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
Berücksichtigung der FATF-Empfehlung 1 sowohl bei der nationalen Risikoanalyse als auch bei der Risikoanalyse auf Unternehmensebene
Empfehlung 1 der FATF enthält u.a. die Vorgabe, wonach Länder das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen in Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung einerseits bewe...