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Newsline
https://doi.org/10.47782/oeba202502007501
1. Topthemen
Was Konnten wir 2024 für Sie erreichen
KIM-Verordnung: Nach intensiven gemeinsamen Bemühungen (Gutachten, Datenerhebungen bei den Banken, Stellungnahmen) hat das FMSG im Dezember empfohlen, die KIM-V per auslaufen zu lassen, da aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung mehr bestehe.
Reform des Bankgeheimnisses: Mit der BWG-Novelle im Dezember 2024 ist die elektronische Befreiung vom Bankgeheimnis neben der Befreiung durch eigenhändige Unterschrift oder 2-Faktor-Authentifizierung durch die Banken möglich. Das ist gerade im Hinblick auf digitale Kunden-Onboarding-Prozesse in Banken ein großer Fortschritt. Damit wurden die Formvorschriften für den Verzicht auf das Bankgeheimnis mit den Datenschutz-Zustimmungsanforderungen, die für Nicht-Banken gelten, im Sinne eines Level-Playing-Fields gleichgezogen. Weiters konnte noch eine Ergänzung in den EBs zum Gesetzestext erreicht werden, die klarstellt, dass mit der neuen zusätzlichen Formulierung, dass die Zustimmung ihre Anwendungsfälle deutlich umschreiben muss, nur bestehende OGH-Judikatur nachvollzogen wird und keine neuen Anforderung...