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Steuersenkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Sämtliche vorübergehenden Steuerermäßigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie sind mittlerweile ausgelaufen und kommen im Kalenderjahr 2024 nicht mehr zur Anwendung. Die befristeten Umsatzsteuerbefreiungen für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken und von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen sowie für eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind mit ausgelaufen. In der Umsatzsteuererklärung 2024 kann es daher noch in Ausnahmefällen bei abweichenden Wirtschaftsjahren zu einer Auswirkung dieser Steuerbefreiungen kommen (siehe Punkt 7., Seite 314 f).