Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2025, Seite 33

Zeugengebühren bei ausländischen Amtshilfeersuchen

Judith Herdin-Winter

Ein österreichisches Kreditinstitut wurde im Rahmen eines ausländischen Amtshilfeersuchens um Auskunft gem § 2 Abs 3 iVm § 3 Abs 1 ADG ersucht. Knapp sechs Monate nach Übermittlung der angeforderten Unterlagen an das CLO stellte dieses eine E-Rechnung über angefallene Auslagen. Das BFG hatte darüber zu entscheiden, ob die Geltendmachung rechtzeitig erfolgte.

1. Der Fall

Mit Auskunftsverlangen vom wurden von einem österreichischen Kreditinstitut gem § 2 Abs 3 iVm § 3 Abs 1 ADG Informationen aufgrund eines ausländischen Amtshilfeersuchens verlangt. Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung von Zeugengebühren gem § 176 BAO erfolgte dabei nicht.

Am übermittelte das Kreditinstitut die angeforderten Unterlagen und legte am eine diesbezügliche E-Rechnung. Dabei beanspruchte das Kreditinstitut einen Kostenersatz iHv 549,00 Euro für die Übermittlung von fünf Belegen mit insgesamt 183 Seiten à 3 Euro.

2. Die Entscheidung

§ 176 BAO lautet wie folgt:

„(1) Zeugen haben Anspruch auf Zeugengebühren; letztere umfassen den Ersatz der notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten und die Entschädigung für Zeitversäumnis unter den gleichen Voraussetzungen und im gle...

Daten werden geladen...