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BFGjournal 1, Jänner 2025, Seite 29

Besteuerungsrecht an den Einkünften eines SAS-Piloten im Lichte des DBA Österreich-Dänemark

Entscheidung: ; Revision zugelassen.

Norm: Art 15 und Art 24 DBA DK.

Die Bestimmung des Art 15 Abs 4 DBA Österreich-Dänemark kann nach der hier vertretenen Auffassung nicht im Wege eines bloßen Umkehrschlusses dahingehend umgedeutet werden, dass die Ansässigkeit der betroffenen Person in Österreich zu einem zwingenden Besteuerungsrecht für Österreich führt. Vielmehr ist das Besteuerungsrecht in solchen Fällen nach Art 15 Abs 3 DBA Österreich-Dänemark zu prüfen.

Aus der Bestimmung des Art 24 DBA Österreich-Dänemark ergibt sich zunächst, dass Österreich jene Einkünfte, die von einer in Österreich ansässigen Person bezogen und nach diesem DBA in Dänemark besteuert werden dürfen, von der Besteuerung ausnimmt. Eine Einschränkung darauf, dass diese Bestimmung nur dann zur Anwendung gelangen könne, wenn das Besteuerungsrecht ausschließlich Dänemark zugewiesen worden wäre (arg Verwendung des Wortes „nur“), lässt sich aus dem Abkommenstext nicht ableiten.

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