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Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten im Bereich des Strafprozessrechts
In diesem Beitrag wird der Umsetzungsbedarf der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten im Bereich des Strafprozessrechts untersucht. Nach einer kurzen Darstellung der relevanten Eckpunkte der Richtlinie werden die bereits gesetzten ersten Umsetzungsschritte durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 dargestellt und der weitere Implementierungsbedarf der Kapitel I bis VI der Richtlinie einer fokussierten Prüfung unterzogen.
1. Überblick
Die Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten trat am in Kraft und ist gemäß Art 33 bis zum umzusetzen.
Erklärtes Ziel der Richtlinie ist es, die Einziehung von Vermögensgegenständen im Rahmen von Verfahren in Strafsachen zu erleichtern und zu diesem Zweck ein gemeinsames Verständnis und Mindeststandards für das Aufspüren und die Ermittlung, Sicherstellung, Einziehung und Verwaltung von Vermögenswerten zu gewährleisten. Die Richtlinie legt daher Mindestvorschriften für die einschlägigen Maßnahmen sowie entsprechende Garantien fest.
Ein harmonisierter Rechtsrahmen besteht derzeit in weiten Teilen aufgrund ua der Richtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einz...