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Die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten nach dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024
Wesentliche Aspekte zur Neuregelung in der StPO
Die Neuregelung der Beschlagnahme von Daten(trägern) war politisch sehr umstritten. Der Initiativantrag zum StPRÄG 2024 von ÖVP und Grünen, der im Juni 2024 bereits den Justizausschuss des Nationalrats passierte, konnte letztlich nicht vor der Nationalratswahl beschlossen werden. Aufgrund der Diskontinuität der Verhandlungsgegenstände im Nationalrat musste das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet werden. Der politische Kompromiss wurde äußerst knapp vor Ende der „Reparaturfrist“ erzielt. Dieser Beitrag widmet sich wesentlichen Aspekten der Neuregelung.
1. Ausgangslage
Am erklärte der VfGH Regelungen der StPO zur Sicherstellung (§ 110 Abs 1 Z 1 und Abs 4 StPO sowie § 111 Abs 2 StPO idF BGBl I 2004/19) für verfassungswidrig. Die Regelungen verstießen dem VfGH zufolge gegen das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK), weil sie in diese Grundrechte unverhältnismäßig eingriffen. Zur Behebung der Verfassungswidrigkeit setzte der VfGH dem Gesetzgeber eine knapp einjährige „Reparaturfrist“ bis . Die Regelungen waren gleichzeitig auch vom EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren auf Ersuchen des LVwG Tirol zu bewerten: Konkret legte der EuGH in einem Urteil der Großen Kammer vom die DSRL-P...