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Allgemeines zum Formular E 1
Das Formular E 1 hat neun Seiten. Zusätzlich dazu gibt es Erklärungsbeilagen:
E 1a - Beilage für betriebliche Einkünfte;
E 1a-K - Beilage für Kleinbetriebe;
E 1b - Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;
E 1c - Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;
E 1kv - Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen;
E 11 - Beilage für Beteiligungseinkünfte;
L 1ab - Beilage zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen;
L 1k - Beilage für kinderbezogene Angaben;
L 1k-bF - Beilage für besondere Fälle des Familienbonus Plus;
L 1i - Beilage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien und für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG);
L 1d - Beilage zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben.
Das Formular E 1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.
Im Formular der Einkommensteuererklärung finden sich Zahlen in kleinen Rechtecken. Diese Zahlen verweisen auf die entsprechenden Abschnitte des Formulars E 2 „Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung für 2024“, das auch als Ausdruckversion auf der BMF-Homepage heruntergela...