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Unverhältnismäßigkeit des Mängelverbesserungsaufwands
bauaktuell 2025/3
1. Bei der Abwägung, ob die begehrte Verbesserung eines Werks mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, ist nicht allein auf die Höhe der Verbesserungskosten Bedacht zu nehmen, sondern vor allem auf die Bedeutung des Mangels und die Wichtigkeit seiner Behebung für den Besteller.
2. Beeinträchtigt der Mangel den Besteller wesentlich, können auch hohe Verbesserungskosten verhältnismäßig sein, selbst solche, die den Wert des Werks übersteigen.
3. Allgemein ist der Verbesserungsaufwand nur dann unverhältnismäßig hoch, wenn er in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Vorteil der Mängelbehebung für den Besteller steht.
Die Nebenintervenientin beauftragte die klagende Generalunternehmerin mit der Herstellung eines kathodischen Korrosionsschutzes an acht Autobahnbrücken. Die Klägerin beauftragte ihrerseits die beklagte Subunternehmerin mit der Herstellung des Werks. Der zwischen den Parteien vereinbarte Werklohn betrug 651.616,62 €. Der Korrosionsschutz sollte die Korrosion der Bewehrung der Brücken minimieren und ihre Lebensdauer deutlich verlängern. In der Schlussrechnung verrechnete die Beklagte der Klägerin 1.209.233,89 €.
Die ...