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Zwangsstrafen wegen nicht zeitgerechter Offenlegung im UGB
Geplante Novellierung im Rahmen des NaBeG 2025
Die Normen der Zwangsstrafen im Hinblick auf die Offenlegung von Unternehmensberichten haben in der Vergangenheiten Schwächen gezeigt. Im Zuge der Implementierung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) soll daher eine Novellierung der Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der nicht zeitgerechten Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen beschlossen werden, die zu einer teils deutlichen Erhöhung der Zwangsstrafen für Offenlegungsversäumnissen führen sollen. Eine separate Regelung für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) ist im Gegensatz zu Deutschland nicht vorgesehen.
1. Hintergrund
Am wurde der Ministerialentwurf (ME) zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, 4/ME 28. GP) veröffentlicht. Teil davon ist auch die Novellierung der Zwangsstrafen für die nicht zeitgerechte Offenlegung als Reaktion auf den Skandal rund um den Signa-Komplex, da die derzeit gültige Regelung nicht die intendierte Beugewirkung entfaltet. Trotz der Existenz von Zwangsstrafen für eine verspätete Offenlegung war es mitunter der Fall, dass Unternehmen die Zwangsstrafen über mehrere Perioden kumulieren ließen und dennoch keine Unterlagen der Unternehmensberichterstattung offengelegt haben. Die Nov...