Handbuch Nachhaltigkeitscontrolling und -reporting
1. Aufl. 2025
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S. 149Kapitel 10 Ausblick auf die Prüfung der NHB nach CSRD in Österreich
Werner Gedlicka/Georg Speiser
1. Einleitung
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive) trat am in Kraft und ist bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen. Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen sind nun verpflichtet, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf die Menschen und Umwelt zu beurteilen und um finanzielle Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen. Zur Umsetzung hat die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Justiz einen ersten Entwurf („Rohentwurf“) eines „Nachhaltig...