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Behebung von Baugebrechen nach dem Stand der Technik
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Anforderungen bei der Behebung von Baugebrechen, sei es für Eigentümer im Rahmen ihrer Instandhaltungspflicht wie auch für Behörden im Rahmen der Erteilung von baubehördlichen Aufträgen oder der Durchführung von Ersatzvornahmen. Gerade bei älteren Bauwerken stellt sich die Frage, ob dabei neben der bloßen Instandsetzung auch die weitere Konstruktion dem Stand der Technik entsprechend herzustellen ist.
1. Zum Ausgangsproblem
Gerade im Frühling werden Gebäude nun auf etwaige Schäden nach der Winterzeit überprüft. Dabei kann sich gerade bei Gebäuden älteren Baujahres die Problematik ergeben, dass bei bzw um einen aufgetretenen Schaden das Gebäude in seiner Konstruktion bzw seiner Bauweise nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Dachflächen undicht geworden sind, Dachziegel gebrochen sind und die Unterkonstruktion des Daches nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Für den Eigentümer im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht, aber insbesondere auch für die Baubehörde stellt sich im Rahmen der Erteilung von baubehördlichen Aufträgen und Ersatzvornahmen nun die Frage,
ob diese berechtigt oder gar...