JGG | Jugendgerichtsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 63 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen ab dem Jahr 2004
Materialien: OLG Wien 21 Bs 293/23a
Literatur: Erlass vom über die Regelungen des Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022) , GZ 2023-0.073.577; Erlass vom über neuerliche Änderungen der Rechtslage im Bereich Maßnahmenvollzug und JGG mit , GZ 2023-0.600.684; Erläuterungen zum Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022.
Übersicht
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I. | Allgemeines | 1 |
II. | § 63 Abs 16 | 2 |
III. | Sonderfall bedingte Nachsicht bzw Absehen vom Vollzug | 3, 4 |
IV. | § 63 Abs 17 | 5 |
V. | § 63 Abs 18 | 6 |
I. Allgemeines
1
Das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 (MVAG 2022, BGBl I 2022/223) beinhaltet auch Änderungen des JGG. Es wurde am kundgemacht. Dem Erlass vom , GZ 2023-0.073.577 zufolge trat dieses Gesetz jedoch erst verspätet mit in Kraft, um eine angemessene Vorbereitungszeit für die Neuregelung des Maßnahmenvollzuges zu ermöglichen. Vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetztes, sohin vor dem , wurde das JGG mit BGBl I 2023/98 neuerlich abgeänd...