TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 58 Behandlung jugendlicher Strafgefangener

Anna Marchart/Daniel Potmesil/Daniel Rechenmacher

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Abs 1
2, 3
II.
Abs 2
4-6
III.
Abs 3
7, 8
IV.
Abs 4
9-11
V.
Abs 5
12-15
VI.
Abs 6
16, 17
VII.
Abs 7
18, 19
VIII.
Abs 8
20
IX.
Abs 9
21
X.
Abs 10
22

1

§ 58 enthält Sonderbestimmungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs, wobei Personen umfasst sind, die einerseits beim Strafantritt und während der Haft das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, andererseits gemäß § 55 Abs 6 aber auch solche nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die nach § 55 Abs 3 bis 5 dem Jugendstrafvollzug unterstellt sind. Weitere allgemeine Vorgaben für den Jugendstrafvollzug beinhaltet der Erlass „Mindeststandards für den Jugendvollzug und für Jugendabteilungen in österr. Justizanstalten“ (BMJ-VD41704/0011-VD 2/2012) sowie der „Folgeerlass zu den Mindeststandards für den Jugendvollzug, für die Jugendabteilungen in österr. Justizanstalten sowie die Behandlung und Betreuung von Jugendlichen in Haft“ (BMJ-VD41704/0015-VD 2/2014). Die wichtigsten darin vorgesehenen Maßnahmen sind (verkürzt):

  • die Schaffung eines strukturierten Arbeits- und Betreuungskonzepts (verpflichtend mindestens ein Arbeitsplatz für Jugendliche pro Anstaltsbetrieb; Möglichkeit, durch Arbeit...

Daten werden geladen...