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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 57a Vollzug der strafrechtlichen Unterbringung nach § 21 StGB

Anna Marchart/Daniel Potmesil/Daniel Rechenmacher

Materialien: EBRV Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022, 1789 BlgNR 27. GP; Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022), BGBl I 2022/223

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Das JGG enthält in seinem Siebenten Abschnitt (§§ 51 bis 60) Sonderregeln über den Strafvollzug an Jugendlichen sowie dem Jugendstrafvollzug unterstellten Erwachsenen, die als leges speciales den Bestimmungen des StVG vorgehen (siehe § 51). Betreffend den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen gab es bis zum Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 (BGBl I 2022/223) jedoch nur wenige Sonderbestimmungen (§§ 57 und 58 Abs 10 je idF BGBl I 2015/13). Aus Anlass der umfassenden Neuregelung der Maßnahmen nach § 21 StGB wurden die Sonderregeln zum Vollzug derartiger Maßnahmen an Jugendlichen und dem Jugendstrafvollzug unterstellten Erwachsenen ausgebaut und in einem eigenen § 57a geregelt. § 58 Abs 10 blieb dadurch unverändert.

2

§ 57a orientiert sich inhaltlich am bisherigen § 57 idF BGBl I 2015/13, geht jedoch teilweise darüber hinaus.

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Wie bereits b...

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