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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 51 Anwendung der allgemeinen Bestimmungen

Anna Marchart/Daniel Potmesil/Daniel Rechenmacher

1

Die §§ 51 bis 60 gelten grundsätzlich für Jugendliche, wobei maßgeblich das Alter beim Antritt und während der Strafhaft ist (Schroll/Oshidari in Höpfel/Ratz, WK2 JGG § 51 Rz 1); sofern allerdings Erwachsene dem Jugendstrafvollzug unterstellt sind, auch für diese (siehe dazu § 55 Abs 3). Da die §§ 51 bis 60 den Vollzug von Freiheitsstrafen und von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen an Jugendlichen nicht umfassend regeln, gelten sowohl nach § 51 als auch nach (dem insofern inhaltsgleichen) § 2 StVG die allgemeinen Bestimmungen des StVG subsidiär (vgl Pieber in WK2 StVG § 2 Rz 1).

2

Soweit jedoch das (subsidiär anwendbare) StVG durch Bestimmungen der StPO zu ergänzen ist (zB § 17 Abs 1 Z 3 StVG), sind die Vorschriften des fünften Abschnitts (§§ 31 bis 46a) zu beachten, da dieser Vorschriften enthält, die jene der StPO modifizieren. Da es sich bei den Vorschriften des fünften Abschnitts allerdings um Verfahrensvorschriften handelt, sind diese nur auf im Zeitpunkt der Prozesshandlung noch jugendliche Personen anzuwenden (vgl ua 12 Os 1/91; 11 Os 234/71) und gelten somit auch nicht für gemäß § 55 Abs 3 dem Jugendstrafvollzug unterstellte Erwach...

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