JGG | Jugendgerichtsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 46a Verfahrensbestimmungen für Strafsachen junger Erwachsener
Materialien: 11 Os 134/02
Literatur: Fabrizy/Kirchbacher, StPO14; Fuchs, Reif mit 18? in FS Jesionek (2002) 67; Jesionek/Edwards/Schmitzberger, JGG5 (2017); Miklau, Perspektiven eines Heranwachsendenstrafrechts in Österreich, in FS Jesionek (2002) 137; Schroll, Die strafrechtlichen Sanktionen bei jungen Erwachsenen in Österreich, in FS Jesionek (2002) 189.
Übersicht
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I. | Allgemeines | 1-10 |
II. | Abs 1 | 11-21 |
III. | Abs 2 | 22-40 |
IV. | Abs 3 | 41-51 |
I. Allgemeines
1
Mit dem Jugendgerichtsgesetz 1928, dem Jugendgerichtsgesetz 1961 und dem heute geltenden Jugendgerichtsgesetz 1988 besteht in Österreich eine lange - auch international viel beachtete - Tradition, der bei vielen Menschen in der Phase des Übergangs vom Kind zum Erwachsenen („Adoleszenzkrise“) erhöhten Neigung (auch) zur Begehung von Straftaten - die aber bei den meisten episodenhaft bleibt - durch besondere Bestimmungen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts Rechnung zu tragen (vgl § 19 Rz 1).
2
Eine größere Reform des Jugendstrafrechts erfolgte mit durch das Bundesgesetz BGBl I 2001/19; einerseits wurde die obere Grenze des Anwendungsbereiches des Jugendstrafrechts auf das vol...