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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 45 Kosten des Strafverfahrens

Leonhardt Kregcjk/Katharina Liewald

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Alter des Verurteilten zum Zeitpunkt der Kostenentscheidung
2, 3
III.
Erschwertes Fortkommen des Jugendlichen
4
IV.
Zeitpunkt des Absehens bei Diversion
5
V.
Umfang und Reichweite der Befreiung von der Pflicht zum Kostenersatz
6
VI.
Gerichtlicher Beschluss über Kostenuneinbringlichkeit
7

I. Allgemeines

1

Von einer Kostenersatzpflicht ist ganz oder zum Teil abzusehen, wenn entweder die allgemeinen Voraussetzungen des § 391 StPO (Möglichkeit des Absehens von der Kostenersatzpflicht des Strafverfahrens) oder aber die speziell für Jugendliche oder junge Erwachsene (gemäß § 46a Abs 2) geltenden Voraussetzungen nach § 45 Abs 1 vorliegen (Maleczky, Jugendstrafrecht7 Rz 3.165; Schroll/Oshidari, WK2 JGG § 45 Rz 1).

II. Alter des Verurteilten zum Zeitpunkt der Kostenentscheidung

2

Strittig ist, ob das Alter des Verurteilten zum Zeitpunkt über die Kostenentscheidung nach § 45 Abs 1 unerheblich ist, sohin § 45 Abs 1 auch dann anzuwenden ist, wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt der Kostenentscheidung älter als 21 Jahre ist. Schroll (Schroll/Os...

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