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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Dokumentvorschau
Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 44 Unzulässigkeit einer Privat- oder Subsidiaranklage

Maximilian Fouchs

Materialien: 12 Os 149/09t

Übersicht


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Abs 1
3-11
III.
Abs 2 - Eingeschränkte Rechte des Privatbeteiligten
12-26
Praxistipp
27

I. Allgemeines

1

§ 44 gilt nicht für junge Erwachsene (siehe § 46a Abs 2).

2

Durch § 44 wird der Grundsatz der öffentlichen Anklage verschärft (Maleczky, Jugendstrafrecht7 Rz 3.4).

II. Abs 1

3

Privatanklagen wegen Jugendstraftaten sind unzulässig; solche wegen einer Tat eines jungen Erwachsenen hingegen schon (Schroll/Oshidari in Höpfel/Ratz, WK2 JGG § 44 Rz 1). Dies gilt unabhängig davon, wie alt der Beschuldigte im Zeitpunkt des angestrebten Strafverfahrens ist (Jesionek/Edwards/Schmitzberger, JGG5 § 44 Anm 2).

4

Privatanklagedelikte die von Jugendlichen begangen wurden, werden durch § 44 zu Ermächtigungsdelikten, dh Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft haben unverzüglich bei der gesetzlich berechtigten Person anzufragen, ob sie die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Wird die Ermächtigung nicht binnen 14 Tage ab Anfrage erteilt, gilt dies...

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