JGG | Jugendgerichtsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 43 Jugenderhebungen
Materialien: RL Jugendstrafverfahren (Richtlinie [EU] 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, Abl L 2016/132 vom ); Erlass des BMJ vom über die Einführung der bundesweit tätigen Jugendgerichtshilfe, BMJ-S618.015/0001-IV 2/2015
Übersicht
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I. | Allgemeines | 1, 2 |
II. | Definition | 3 |
III. | (Umfasster) Personenkreis | 4 |
IV. | Ablauf | 5, 6 |
V. | Ausnahmen und Erleichterungen | 7 |
VI. | Verwertung | 8, 9 |
Praxistipps | 10 |
I. Allgemeines
1
Jugenderhebungen stellen eine Besonderheit im Strafverfahren gegen Jugendliche, teilweise auch gegen junge Erwachsene, dar. Eine vergleichbare Regelung für alle Beschuldigten/Angeklagten im Strafverfahren findet sich sonst nur - eingeschränkt auf die Abklärung darauf, ob die Anordnung von Bewährungshilfe sinnvoll bzw notwendig ist - in den §§ 15 iVm 19 Abs 1 bis 3 BewHG.
2
Die RL Jugendstrafverfahren (Richtlinie [EU] 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, Abl L2016/132 vo...