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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Dokumentvorschau
Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 37a Medizinische Untersuchung

Maximilian Fouchs

Materialien: , 15 Os 18/06w; OLG Wien , 21 Bs 309/17w

Übersicht


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I.
Allgemeines
1-4
II.
Abs 1
5-13
III.
Abs 2 - Recht auf medizinische Untersuchung
14-16
IV.
Abs 3
17-27

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung wurde mit dem Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetz 2020 (StrEU-AG 2020) in das JGG eingefügt. Damit sollte eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für medizinische Untersuchungen zur Altersbestimmung in Jugendstrafsachen geschaffen werden. Bis zur Einführung des § 37a gab es erhebliche Unklarheiten (vgl dazu Pfeifer/Urschler/Kerbacher/Riener-Hofer, JSt 2018, 124).

2

Der Grundsatz des Art 3 der RL Jugendstrafverfahren (Richtline EU 2016/800), dass eine Person bei Zweifel an der Vollendung des 18. Lebensjahres als Jugendlicher anzusehen ist, wurde in § 1 Abs 2 festgeschriebe...

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