JGG | Jugendgerichtsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 36a Vernehmung
Literatur: Bender/Häcker/Schwarz, Tatsachenfeststellung vor Gericht5 (2021); Dahs, Handbuch des Strafverteidigers8 (2015); Eisenberg/Kölbel, Jugendgerichtsgesetz21 (2020); Fabrizy/Kirchbacher, StPO14 (2020); Fuchs/Ratz, WK2 StPO (2016); Günther, Berufssportler und das Fasten im Ramadan - Rechtsfragen und Konflikte, SpuRT 2010, 50; Höpfel/Ratz, WK2 StGB (2020); Maleczky, Jugendstrafrecht7 (2023); Riekenbrauk, „Haben Sie mich verstanden?!“ ... oder über die Pflicht, sich im Jugendstrafverfahren verständlich zu machen, ZJJ 2014, 200; Schroll/Schillhammer, Rechtsmittel in Strafsachen4 (2021); Zieger/Nöding, Verteidigung in Jugendstrafsachen7 (2018).
Übersicht
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I. | Vorbemerkung | 1 |
II. | Abs 1 | 2-7 |
III. | Abs 2 | 8-12 |
IV. | Abs 3 | 13, 14 |
V. | Abs 4 | 15-18 |
I. Vorbemerkung
1
§ 36a gilt nicht für junge Erwachsene.
II. Abs 1
2
Jugendliche können dem Vernehmungsdruck weniger standhalten als Erwachsene. Die vermeintliche Aussichtslosigkeit, die vorgeworfene Tat weiterhin zu bestreiten iVm der Hoffnung auf rasche Entlassung oder minderer Strafe führt potentiell dazu, dass jugendliche Beschuldigte während der Vernehmung resignieren und sich in weiterer Folge der Gesamtsituation beugen. Jugendlichen fällt es aufgrund der geringeren Lebenser...