JGG | Jugendgerichtsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 35 Festnahme und Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten
Materialien: Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Person in Strafverfahren sind - RL Jugendstrafverfahren; Regeln der Vereinten Nationen für den Schutz von Jugendlichen, denen ihre Freiheit entzogen ist (UN-Resolution 45/113) und Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit („Beijing-Regeln“, UN-Resolution 40/33); EBRV zum JGG-ÄndG 2015, 852 BlgNR 25. GP 8; JAB zum JGG-ÄndG 2015, 929 BlgNR 25.GP 3; EBRV zum JGG 1988, 486 BlgNR 17. GP 38; JAB zum StPOÄndG 1993, 1157 BlgNR 18. GP 18; , BGBl I 2023/1
Literatur: Drexler/Weger, StVG5; Nimmervoll, Das Haftfristensystem in Jugendstrafsachen nach dem JGG-ÄndG 2015, JSt 2016, 8; Marchart/Potmesil, Die Rechtsfolgen einer Beschlussfassung nach § 485 Abs 1 Z 1 bis 3 StPO in Haftsachen, RZ 2021, 186 ff; Pieber in Höpfel/Ratz, WK2 StVG.
Übersicht
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I. | Einleitung | 1-5 | |
II. | Strengere Subsidiaritätsprüfung (Abs 1 erster Satz) | 6-8 | |
III. | Strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung (Abs 1 zweiter Satz) | 9-14 | |
IV. | Ausschluss der Untersuchungshaft bei Zuständigk... |