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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 31 Anwendung der allgemeinen Bestimmungen

Thomas Preclik

1

Grundsätzlich ist ein Jugendstrafverfahren nach den prozessualen Bestimmungen der StPO zu führen, außer es liegen Sonderbestimmungen des JGG vor.

2

Derartige prozessuale Sonderbestimmungen finden sich im vierten („Zuständigkeit und Geschäftsverteilung“) und im fünften („Verfahrensbestimmungen für Jugendstrafsachen“) Abschnitt des JGG (§§ 27 bis 46). Im Gegensatz zu § 5, der mit „Besonderheiten der Ahndung einer Jugendstraftat“ materiellrechtliche Bestimmungen normiert, enthält insbesondere der fünfte Abschnitt verfahrensrechtliche Regelungen (vgl Maleczky, JGG7 Rz 3.2).

3

Die Sonderbestimmungen des JGG stellen aufgrund ihres Umfangs (§§ 31 bis 46a) eher die Ausnahme dar, weshalb die subsidiäre Geltung allgemeiner Verfahrensvorschriften wie insbesondere der StPO, aber auch bestimmter Sondergesetze, wie zB ARHG, EU-JZG oder §§ 40 f MedienG, in § 31 explizit normiert wird (vgl Schroll/Oshidari in WK2 JGG § 31 Rz 1).

4

Es gibt auch Fälle, in denen die Sonderbestimmungen des JGG durch besondere Verfahrensvorschriften verdrängt wer...

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