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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 17b Prüfung der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen

Maximilian Fouchs

1

Im ursprünglichen § 17b, welcher durch das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022, BGBl I 2022/223 eingeführt wurde, war eine Höchstgrenze von 15 Jahren für die strafrechtliche Unterbringung nach § 21 StGB wegen einer Jugendstraftat vorgesehen.

2

Noch vor Inkrafttreten wurde die Bestimmung durch BGBl I 2023/98 wieder geändert.

3

Anstatt der Höchstgrenze von 15 Jahren sollen bei Langzeitunterbringungen (über zehn Jahre) verpflichtende Fallkonferenzen stattfinden, um die Untergebrachten bestmöglich auf eine bedingte Entlassung vorzubereiten. Eine solche Fallkonferenz soll zumindest alle drei Jahre stattfinden (siehe § 17c Rz 12).

4

Für gefährliche terroristische Straftäter war in der mit dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 eingeführten Version des § 17b eine maximal fünf Jahre dauernde Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter vorgesehen.

5

Diese spezielle Bestimmung im JGG entfiel wieder, sodass die allgemeine Bestimmung des § 25 Abs 1 dritter Satz zweiter Fall StGB zur Anwendung kommt. Die Unterbringung eines gefährlichen terro...

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