JGG | Jugendgerichtsgesetz
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 17a Entlassungskonferenz
Materialien: Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom , BMJ-S618.019/0001-IV 2/2014, eJABl 2014/7; EBRV 852 BlgNR 25. GP
Literatur: Enengl/Pirnat/Stempkowski, Evaluationsstudie zum Projekt Sozialnetz-Konferenz in der Bewährungshilfe, JSt 2016, 21; Schlechter, Sozialnetzkonferenz bei jugendlichen Straftätern - Wege aus der Kriminalität, JSt 2015, 552.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | 1-5 |
II. | Abs 1 | 6, 7 |
III. | Abs 2 | 8 |
IV. | Abs 3 | 9 |
Praxistipps | 10 |
I. Allgemeines
1
Die Sozialnetzkonferenzen, zu denen neben den Untersuchungshaftkonferenzen (siehe § 35a ) auch die Entlassungskonferenzen zählen, sind ein Konzept, das ursprünglich aus Neuseeland stammt, dort „Family Group Conference“ genannt (EBRV 852 BlgNR 25. GP 3).
2
Die gesetzliche Definition der Sozialnetzkonferenz (in der Praxis kurz „Soneko“) findet sich in § 29e BewHG, der mit dem JGG-ÄndG 2015 geschaffen wurde. Mit dessen Einführung wurde eine gesetzliche Grundlage für die bereits zuvor im Rahmen des im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz mit Begleitforschung durch die Universität Wien durchgeführten Projekts „Sozialnetz-Konferenz“ vorgenommenen Sonekos geschaffen (siehe dazu die Evaluationsstudie präsentiert ...