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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg)

JGG | Jugendgerichtsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4885-9

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Marchart/Potmesil/Rauf/Rechenmacher (Hrsg) - JGG | Jugendgerichtsgesetz

§ 16

Thomas Preclik

Materialien: RIS-Justiz RS0112915; RIS-Justiz RS0132461; RIS-Justiz RS0121343; 12 Os 22/13x; 14 Os 101/07w; 11 Os 54/07m; 10 Os 5/87; 11 Os 23/19w

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Nachträglicher Strafausspruch nur nach Antrag der Staatsanwaltschaft
2, 3
III.
Welches Gericht entscheidet
A.
Neuerliche Delinquenz
4, 5
B.
Weisungsbruch oder Entziehung aus dem Einfluss des Bewährungshelfers
6
IV.
Nachträglicher Strafausspruch durch Abwesenheitsurteil
7-11
V.
Verfahrensablauf
12-15
VI.
Verständigungspflicht
16
VII.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Gerichte
17-21
VIII.
Auswirkungen auf die Tilgung
22-23
Praxistipps
24

I. Allgemeines

1

Zu den materiellen Voraussetzungen eines nachträglichen Strafausspruchs siehe § 15. § 16 enthält verfahrensrechtliche Bestimmungen zum nachträglichen Strafausspruch. Daneben ist § 494a StPO zu beachten.

II. Nachträglicher Strafausspruch nur nach Antrag der Staatsanwaltschaft

2

Ein nachträglicher Strafausspruch iSd §§ 15, 16 ist nur nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft zulässig. ...

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