Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 1999, Seite 95

Lizenz- und Zinszahlungen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter

Gerald Toifl

Zins- und Lizenzgebührzahlungen, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft bezieht, sind in Deutschland ebenso wie in Österreich als Sondervergütungen dem Mitunternehmeranteil zuzurechnen und bei der Gesellschaft nicht abzugsfähig. Ist der Gesellschafter nicht in Deutschland ansässig, stellt sich u. a. die Frage, unter welche DBA-rechtliche Verteilungsnorm solche Sondervergütungen zu subsumieren sind. Im Sinne des Urteils des FG Köln vom (EFG 1998, 930) und der jüngeren Rspr des BFH kommt auch Pyszka (IStR 1998, 745) mit überzeugenden Argumenten zu dem Ergebnis, daß solche Sondervergütungen mangels Sonderregelung nicht unter Art. 7 OECD-MA, sondern unter die speziellen Verteilungsnormen der Art. 11 und 12 OECD-MA fallen. Das Besteuerungsrecht Deutschlands als Quellenstaat solcher Zahlungen wird damit in der Abkommenspraxis in der Regel ...

Daten werden geladen...