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Gesetz über Energiekrisenbeitrag-Strom ist verfassungskonform
Entscheidungen: , G 85/2024.
Das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) ist nicht verfassungswidrig. Der VfGH hat sowohl den Antrag der Burgenländischen Landesregierung als auch mehrere - die Beitragspflicht bis betreffende - Beschwerden von Stromerzeugern als unbegründet abgewiesen.
Link zur Pressemitteilung des VfGH: https://www.vfgh.gv.at/medien/Energiekrisenbeitrag-Strom.de.php.