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Unionsrechtliche „Reichweite“ des kumulativen („doppelten“) innergemeinschaftlichen Erwerbs gemäß Art 3 Abs 8 Satz 2 UStG
Entscheidung: EU 2024/0004 (Ra 2023/15/0003) (Vorabentscheidungsersuchen); Vorerkenntnis (siehe dazu M. Mayr, SWK 27/2022, 1066).
Normen: Art 40, 41 MwStSyst-RL; Art 3 Abs 8 UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine österreichische GmbH bestellte unter Verwendung ihrer österreichischen UID-Nummer Waren bei anderen österreichischen Unternehmen. Die Waren wurden von diesen aus Österreich ins Ausland an die österreichische GmbH geliefert (keine Reihengeschäfte). In den ausgestellten Rechnungen wurde eine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen, für die von der GmbH der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß Art 3 Abs 8 Satz 2 UStG wurde von der GmbH nicht erklärt. Das Finanzamt setzte die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer fest und versagte deren Abzug als Vorsteuer.
Das BFG gab der Beschwerde (im zweiten Rechtsgang) Folge und führte unter Hinweis auf das B. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w W., C-696/20, aus, dass es zu keinem innergemeinschaftlichen Erwerb wegen Verwendung der österreichischen UID-Nummer gekommen sei, weil die Lieferungen in Österreich mit österreichischer Umsa...