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Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2024
Aktuelles auf einen Blick
Das BMF hat am den UStR-Wartungserlass 2024, 2024-0.889.824, BMF-AV 2024/171, veröffentlicht. Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024), BGBl I 2024/113, das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025), BGBl I 2024/144, das Budgetbegleitgesetz 2024, BGBl I 2023/152, und das Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Kohleabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden, BGBl I 2023/201, aufgenommen und Aussagen der UStR zu überholten Rechtslagen gestrichen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen des Wartungserlasses erläutert.
1. Gutscheine
In Rz 4 UStR wurden Aussagen aus dem M-GbR, C-68/23, zur Beurteilung eines Gutscheins als Einzweck-Gutschein eingearbeitet. Für die Qualifikation als Einzweck-Gutschein ist jedenfalls entscheidend, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Leistungsort und die für die Leistung geschuldete Umsatzsteuer feststehen.
Anmerkung: Die Einordnung eines Gutscheins als Einzweck-Gutschein hat bereits bei der Ausgabe zu erfolgen, da mit diesem Zeitpunkt der Steuertatbestand erfüllt ist. Werden die betreffenden...