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Mitwirkungspflichten von Finanzinstituten nach dem GMSG
Umfang und Grenzen
Das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) regelt die Rahmenbedingungen des automatischen Informationsaustauschs bestimmter Finanzkonten zwischen den österreichischen Abgabenbehörden und am Informationsaustausch teilnehmenden Staaten. Finanzinstitute sind verpflichtet, spezifische Kontoinformationen von Konten mit Auslandsbezug zu erfassen und an die zuständige Abgabenbehörde zu übermitteln.
Zur Reichweite der Prüfbefugnisse der Abgabenbehörde anlässlich einer abgabenbehördlichen Kontrolle der GMSG-Meldepflichten und den Mitwirkungspflichten der Finanzinstitute hat jüngst das BFG entschieden. Es hat die Aufforderung der Abgabenbehörde auf Übermittlung sämtlicher (melde- und nicht meldepflichtiger) Konten nach einem gesetzlich nicht de...