Start-up Guide
3. Aufl. 2025
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S. 50Kapitel 3: GmbH und FlexCo im Detail
3.1. Grundlagen
3.1.1. Allgemeines
Das FlexKapGG, in welchem die FlexCo geregelt ist, ordnet für die FlexCo die subsidiäre Geltung der für die GmbH geltenden Bestimmungen an. Soweit das FlexKapGG keine abweichenden Regelungen trifft, wird die FlexCo also gleich behandelt wie die GmbH. Dementsprechend gelten die nachfolgenden Ausführungen zur GmbH auch für die FlexCo sofern nicht abweichende Regelungen des FlexKapGG erläutert werden.
3.1.2. Das Stammkapital
Unter dem Stammkapital versteht man das Kapital, das der GmbH von ihren Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen ist. Bei der GmbH ist (seit ) ein Mindeststammkapital von € 10.000,-- vorgesehen, das bei Gründung grundsätzlich zumindest zur Hälfte bar aufzubringen ist. Das Stammkapital bildet buchmäßig eine Form von Eigenkapital, das nicht ausgeschüttet werden darf. Insofern bietet es eine gewisse Sicherheit für die Gläubiger, weil die Gesellschaft zumindest mit einem Mindestmaß an Kapital ausgestattet werden muss.
Ein hohes Stammkapital ist keine Garantie für ein bestimmtes „Mindestvermögen“ der Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Stammkapital kann von der Gesellschaft für ih...