ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2025
1. Aufl. 2025
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S. 81. Neuerungen zu Gesetzen und VO
1.1. Änderungen zum Dienstzettel
Am wurden im BGBl I 2024/11 unter anderem Änderungen zum ABGB, AVRAG, AngG und zum AÜG kundgemacht, welche den Dienstzettel bzw Arbeitsvertrag betreffen. Die Änderungen sind mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag (also am ) in Kraft getreten (zB § 1503 Abs 25 ABGB, § 19 Abs 1 Z 57 AVRAG). Die adaptierten Regelungen gelten nur für ab abgeschlossene Arbeitsverhältnisse. Dienstzettel bzw Arbeitsverträge, die bis ausgestellt wurden, müssen daher nicht an die geänderte Rechtslage angepasst werden.
Die Novellierungen der angeführten Gesetze erfolgen in Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union. Dies betrifft auch das Recht auf Mehrfachbeschäftigung (siehe 2.), die Neuregelungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung (siehe 3.) und den mit diesen Rechten verbundenen Motivkündigungs- und Benachteiligungsschutz (siehe 4.).
1.1.1. Änderungen beim Dienstzettel bzw schriftlichen Arbeitsvertrag (insbesondere §§ 2 AVRAG, 1164a ABGB, 11 AÜG)
Der AN hat ein Wahlrecht, ob der Dienstzettel (der, wie bisher, durch einen Arbeitsvertrag ersetzt werden ...