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SWI 1, Jänner 2025, Seite 53

EuGH: Mehrwertsteuer für Entgeltanspruch bei unterbliebener Werkleistung

Das rhtb: projekt gmbh, C-622/23, betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen OGH in einem Verfahren der rhtb: projekt gmbh gegen Parkring 14-16 Immobilienverwaltung GmbH, in dessen Zusammenhang sich Fragen hinsichtlich der Auslegung von Art 2 Abs 1 lit c und Art 73 MwStSyst-RL stellten. Fraglich war wegen der Mehrwertsteuerpflicht die Höhe des Betrags, der vertraglich geschuldet war, nachdem der Werkbesteller (Parkring) ein bereits begonnenes Bauvorhaben, zu dessen Fertigstellung das Bauunternehmen (rhtb) bereit war, beendet hatte.

Im März 2018 schlossen rhtb und Parkring einen Werkvertrag, wonach rhtb den Bau eines Immobilienprojekts für einen Betrag von 5.377.399,69 Euro einschließlich 896.233,28 Euro Mehrwertsteuer durchführen sollte. Nach Beginn der Arbeiten teilte Parkring rhtb im Juni 2018 mit, dass sie aus von rhtb nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr wünsche, dass rhtb dieses Projekt durchführe. Am forderte rhtb gemäß § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB von Parkring die Zahlung des vereinbarten Betrags im Sinne dieser Bestimmung abzüglich der Aufwendungen, die sie wegen der ungerechtfertigten Beendigung des betreffenden Werkvertrags erspart hatte. Da Pa...

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