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EuGH: Mehrwertsteuer bei der Aufladung von Elektrofahrzeugen
Das Digital Charging Solutions, C-60/23, beantwortete ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht vom Högsta förvaltningsdomstol (Oberstes Verwaltungsgericht, Schweden). Im dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsstreit zwischen der Digital Charging Solutions GmbH, einer Gesellschaft deutschen Rechts, und dem Skatteverket (Finanzbehörde, Schweden) ging es um die Frage, ob es sich bei der Aufladung eines Elektrofahrzeug am Ladepunkt eines Netzbetreibers in S. 47 einem anderen Mitgliedstaat als dem des Austellers der Ladekarte um eine Lieferung iSd Art 14 MwStSyst-RL handelt.
Der Geschäftssitz von Digital Charging Solutions ist in Deutschland. Die Gesellschaft hat keine feste Niederlassung in Schweden. Digital Charging Solutions stellt Nutzern von Elektrofahrzeugen in Schweden Zugang zu einem Netz von Ladepunkten zur Verfügung. Die Nutzer erhalten in Echtzeit Informationen über die Preise und die Verfügbarkeit der zu diesem Netz gehörenden Ladepunkte. Außerdem umfasst die erbrachte Dienstleistung Funktionen zur Suche und Lokalisierung von Ladestationen sowie zur Routenplanung. Die zum Netz gehörenden Ladestationen werden nicht von Digital Charging Solutions bet...