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Anwendung des Protokolls zur Abänderung des DBA China (1. 1. 2025) und des DBA Neuseeland (1. 10. 2024 bzw 1. 1. 2025)
Am teilte China mit, dass seitens China die für das Inkrafttreten des am in Wien unterzeichneten Protokolls zur Abänderung des DBA China (BGBl 1992/679) notwendigen gesetzlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen wurden. Da Österreich das Abänderungsprotokoll bereits Ende 2023 ratifiziert hatte, trat das Abänderungsprotokoll am in Kraft. Das Protokoll findet auf Einkünfte Anwendung, die in einem Steuerjahr ab dem bezogen werden.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt zeitnah. Der Abkommenstext kann auch auf der Webseite des Parlaments eingesehen werden: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2196.
Weiters trat am das zweite Protokoll zu dem am in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland in Kraft (BGBl III 2024/183). Die Änderungen sind für Abzugsteuern seit und für alle übrigen Steuern ab für Österreich und ab für Neuseeland wirksam.