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GesRZ 6, Dezember 2024, Seite 352

Unternehmenswertanteile und Bezugsrecht

Martin Karollus und Ines Karollus

Unternehmenswertbeteiligten in einer FlexCo kommt ein Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung nur dann zu, wenn dies der Gesellschaftsvertrag vorsieht. IdZ fragt sich, ob die Unternehmenswertanteile ebenso wie die normalen Geschäftsanteile an einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln teilnehmen; überdies ist zu klären, ob das in § 22 Abs 3 FlexKapGG für die Gesellschafter vorgesehene Bezugsrecht auf Finanzierungsinstrumente auch den Unternehmenswertbeteiligten zusteht. Auf diese Fragen sowie auf den Gestaltungsspielraum für den Gesellschaftsvertrag wird im vorliegenden Beitrag eingegangen.

I. Unternehmenswertanteile als besondere Anteilskategorie

Als eine besondere Anteilskategorie neben den normalen (stimmberechtigten) Geschäftsanteilen, für die aufgrund der pauschalen Verweisung auf die für eine GmbH geltenden Bestimmungen in § 1 Abs 2 FlexKapGG abgesehen von einigen Sonderregelungen in diesem Gesetz (§§ 3, 5, 8 und 12 ff FlexKapGG) die Geschäftsanteile betreffenden Bestimmungen des GmbHG maßgeblich sind, werden bei der FlexCo auch Unternehmenswertanteile vorgesehen, die bis zu einem Ausmaß von höchstens weniger als 25 % des Stammkapitals ausgegeben werden dürfen (§ 9 Abs 1 Satz 1 Fl...

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