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GesRZ 6, Dezember 2024, Seite 338

Regeln für Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen auf dem European Single Access Point (ESAP)

Wie in dieser Rubrik berichtet, soll durch den European Single Access Point (ESAP) eine zentrale, digitale Plattform für finanzielle und nichtfinanzielle Informationen von Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden, um die Transparenz zu erhöhen und Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben am den Abschlussbericht zu den Entwürfen der DurchführungsstanS. 339 dards (ITS) für bestimmte Aufgaben der Sammelstellen und Funktionen des ESAP veröffentlicht.

Das ESAP soll als zweistufiges System fungieren, bei dem Informationen zunächst von den meldenden Stellen an die sogenannten „Sammelstellen“ - die bereits aus anderen Vorschriften und Verfahren bestehenden Stellen oder nationalen Behörden - übermittelt und anschließend von diesen an das ESAP weitergeleitet werden. Die vorliegenden ITS stellen einen ersten Schritt für die Etablierung des ESAP dar. Sie legen detaillierte Anforderungen für die Sammelstellen fest, einschließlich der Fristen und Formate, in denen Informationen dem ESAP zur Verfügung gestellt werden sollen, der durchzuführenden Validierungsprüfungen der eingereichten Daten sowie der einzubezi...

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