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Haftung der Bank für unrichtige Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG
In seiner Entscheidung vom , 6 Ob 120/24a, beschäftigte sich der OGH mit der Haftung einer Bank für eine unrichtige Bestätigung der Einzahlung einer Stammeinlage. Im konkreten Fall begehrte der Masseverwalter der Gesellschaft von der beklagten Bank wegen fahrlässig unrichtig erteilter Bestätigung einen Schadenersatzanspruch iHv 30.000 €.
S. 337Die Gesellschaft wurde 2013 als „GmbH light“ mit einem Stammkapital von 10.000 € und „einer zur Hälfte bezahlten Stammeinlage“ gegründet. Am wurde das Stammkapital mit Gesellschafterbeschluss auf 35.000 € erhöht. Bereits am kam ein von der Gesellschaft Bevollmächtigter (dieser war weder Gesellschafter noch Geschäftsführer) und hob von dem bei der beklagten Bank geführten Geschäftskonto der Gesellschaft am Schalter 30.000 € in bar ab. Diesen Betrag zahlte der Bevollmächtigte wenige Minuten später am selben Schalter als Stammkapital in bar wieder auf das Geschäftskonto ein. Am selben Tag hatte die Beklagte unter dem Titel „Kapitalerhöhung - Bestätigung gemäß § 10 Ges.m.b.H.-Gesetz“ „zum Zweck der Vorlage beim Firmenbuchgericht“ eine Bestätigung darüber ausgestellt, dass auf diesem Konto ein Betrag in Höhe von 30.000 € „zum...