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Buchpreisbindung: Der Anfang vom Ende?
In Österreich besteht - ebenso wie in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten der EU - ein gesetzlich festgelegtes Buchpreiskartell. Die Verleger können die Preise ihrer Bücher nach eigenem Gutdünken festsetzen und die Groß- und Einzelhändler müssen sich an diese Preise halten. Damit ist ein Wettbewerb im Buchhandel zum Nachteil der Konsumenten mehr oder weniger ausgeschlossen. Das ist nach dem Wettbewerbsrecht der EU - gelinde gesagt - ungewöhnlich. Eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH wird daran nichts ändern.
1. Der Fall
Buchpreisbindung. Nach der aktuellen Rechtslage in Österreich, Deutschland und einigen Mitgliedstaaten der EU können Verleger die Preise ihrer Bücher nach eigenem Gutdünken festsetzen. Die Händler, die diese Bücher vertreiben, müssen sich an die vorgegebenen Preise halten. Diese sind „Mindestpreise“, dh es können (theoretisch) höhere Preise verlangt werden. Das spielt aber im Wettbewerb keine Rolle. Davon abgesehen besteht ein kleiner Freiraum in die andere Richtung: Die Händler dürfen die Bücher nach der österreichischen Regelung um fünf Prozent billiger anbieten.
Billigere deutsche Bücher. Im vorliegenden Fall bot ein deutsches Unternehmen seine Büc...